- Verbandsgemeinde
- Ver|bạnds|ge|mein|de, die (Amtsspr.):aus mehreren zusammengeschlossenen Nachbarorten eines Landkreises bestehende Gebietskörperschaft.
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Verbandsgemeinde,eine in Rheinland-Pfalz entwickelte Sonderform eines Gemeindeverbands. Verbandsgemeinden werden aus benachbarten Gemeinden desselben Landkreises, den Ortsgemeinden, gebildet. Die Verbandsgemeinde nimmt anstelle der Ortsgemeinden eine Reihe von Selbstverwaltungsaufgaben wahr (z. B. die Flächennutzungsplanung); im Übrigen führt sie die Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinden weisungsgebunden in deren Namen und Auftrag aus; außerdem obliegt ihr die Wahrnehmung der den Ortsgemeinden übertragenen staatlichen Aufgaben. Im Unterschied zu kommunalen Verwaltungsgemeinschaften besitzt die Verbandsgemeinde eine von den Bürgern direkt gewählte Vertretungskörperschaft, den Verbandsgemeinderat.* * *
Ver|bạnds|ge|mein|de, die (Amtsspr.): aus mehreren zusammengeschlossenen Nachbarorten eines Landkreises bestehende Gebietskörperschaft.
Universal-Lexikon. 2012.